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Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigung ist der offizielle Begriff für deine Spendenquittung. Tierglück Esslingen e.V, ist, wie schon oben erwähnt, beim Finanzamt als gemeinnützige und mildtätige  Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit – somit kannst Du mit Hilfe Deiner Zuwendungsbestätigung Deine Spenden und Mitgliedsbeiträge an uns von der Steuer absetzen.

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Wann erhalte ich meine Zuwendungsbestätigung?

Um administrative Kosten zu sparen, versendet der Spenderservice von Tierglück Esslingen e.V. für Spenden ab insgesamt 100 Euro im Jahr automatisch jeweils im Februar des Folgejahres eine Jahreszuwendungsbestätigung. Wir bestätigen damit, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des §§ 51 , 59, 60 und 61 der Abgabenordnung verwendet wird.

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Du benötigst Deine Zuwendungsbestätigung schon vorab, Du hast trotz einer Jahresspende von mindestens 100 Euro keine Zuwendungsbestätigung erhalten oder Du möchtest für einen geringeren Betrag eine Spendenbestätigung? Kontaktiere unseren Spenderservice, wir helfen Dir gerne weiter!

spenden@tierglueck-esslingen.de

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Vereinfachter Spendennachweis

Spenden bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

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Daten ändern

Gibt es eine Veränderung in Deinem Leben? Bist Du umgezogen? Hast Du einen neuen Namen angenommen? Oder bist Du zukünftig unter einer anderen Nummer oder E-Mail-Adresse zu erreichen? Lass es uns wissen. Denn es ist immer wichtig, dass wir Dich erreichen können, damit Du z.B. Deine Spendenbescheinigung erhältst. Nutze  bitte hierfür unser Kontaktformular auf der Home-Seite.

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